Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle von Emder Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co KG veranstalteten Reisen, sofern nicht in der Reiseausschreibung abweichende Regelungen getroffen werden.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich vorzunehmen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine dahingehende, ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.
1.2 Unverzüglich nach Anmeldung erhalten Sie von uns eine Reisebestätigung. Mit dieser Bestätigung kommt der Reisevertrag zustande. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots nur zustande, wenn Sie uns innerhalb der genannten Frist die Annahme erklären.
2. Bezahlung
2.1 Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch ¤ 250,-, gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines zu leisten.
2.2 Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schliesst sie keine Übernachtung ein, und übersteigt der Reisepreis nicht ¤ 80,-, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden.
2.3 Wenn der Reisepreis bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung das entsprechende Rücktrittsentgelt gemäss Ziffer 5.1 dieser Reisebedingungen verlangen.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Reiseausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so sind Sie berechtigt, sofern Sie diese Reise noch nicht angetreten haben, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht keinen Gebrauch, bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder Wandlung unberührt. Wir verpflichten uns, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern das möglich ist.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Über eine solche Änderung werden wir Sie bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt informieren.
4.3 Treten Preisänderungen von mehr als 5 % des Reisepreises oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ein, so sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Ausserdem haben Sie das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot anzubieten. Sofern Sie von diesen Rechten Gebrauch machen möchten, müssen Sie diese unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung geltend machen.
5 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und aus Gründen der Beweissicherung sollten Sie den Rücktritt allerdings schriftlich erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, oder treten Sie ohne Rücktritt vom Reisevertrag die Reise nicht an, so sind wir berechtigt, einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen zu verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Dieser Ersatzanspruch wird wie folgt pauschaliert:
Rücktritt bis 30. Tag vor Reiseantritt = 35 % des Reisepreises, 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt = 55 % des Reisepreises, 14. bis 2. Tag vor Reiseantritt = 80 % des Reisepreises, ab dem 1. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des Reisepreises, jeweils pro Person.
5.2 Nehmen wir auf Ihren Wunsch eine Umbuchung vor und erfolgt diese bis zum 90. Tag vor Reiseantritt, wird dafür ein Umbuchungsentgelt von jeweils ¤ 120,- pro Person erhoben. Sofern das Flugticket bereits ausgestellt wurde (bei Reisen, die beispielsweise mit Ryanair durchgeführt werden, ist dies sofort nach Anmeldung der Fall), ist eine Umbuchung generell nicht möglich. Als Umbuchung gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reisezieles, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist geltend gemacht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäss Ziffer 5.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch eine andere Person ersetzen lassen. Dazu bedarf es der Mitteilung an uns. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. - Tritt eine Ersatzperson an die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, wird ein Bearbeitungsentgelt von ¤ 25,- erhoben. Für bereits ausgestellte Flugtickets erhöht sich dieses Bearbeitungsentgelt auf ¤ 130,-. Darüber hinaus haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Widersprechen wir der Ersatzperson und tritt der angemeldete Teilnehmer die Reise nicht an, kommen die üblichen Rücktrittsbedingungen gemäss Ziffer 5.1 zur Anwendung.
5.4 Ihre Rücktrittserklärung oder Änderungsmeldungen werden wirksam mit dem Tag, an dem sie beim Reiseveranstalter eingehen. Massgebend ist der Posteingangsstempel.
5.5 Rücktritts-, Umbuchungs- und Bearbeitungsentgelte sind jeweils sofort fällig.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist
wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschliesslich etwaiger von den Leistungsträgern gutgebrachter Beträge, werden jedoch angerechnet.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
bei Nichterreichen der in der Reiseausschreibung bzw. dem Prospekt genannten Mindestteilnehmerzahl. Unsere Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt feststehen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie entsprechend unterrichten.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt
wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch dann nicht, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z. B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können oder wenn wir nicht versucht haben, Ihnen ein Ersatzangebot zu unterbreiten. Wird die Reise aus diesem Grunde abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich werden wir Ihnen ¤ 10,- als pauschalen Buchungsaufwand erstatten, sofern Sie von einem eventuellen Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
8. Aufhebung des Vertrages wegen ausserge-
wöhnlicher Umstände
8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung aus vorgenannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für die bereits erbrachten und zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen können wir jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
8.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so verpflichten wir uns, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere Sie zurückzubefördern, falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst; es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung nicht möglich machen. Etwaige Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von uns und Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
9.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: a) die gewissenhafte Reisevorbereitung; b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger; c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäss Ziffer 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel-, Orts- und anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit wir nicht überprüfen können; d) die ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Personen.
9.3 Wird im Rahmen der Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen ist. Wir selbst haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen der entsprechenden Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
10. Gewährleistung
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Siehe dazu auch Ziffer 12 dieser Reisebedingungen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Sie können die von uns angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigt würde.
10.2 Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn die Reise trotz Ihres Abhilfeverlangens nicht vertragsgemäss erbracht worden ist. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmässigerweise durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Im Falle einer solchen Kündigung haben Sie an uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
10.4 Verletzen wir schuldhaft unsere Vertragspflichten, so haben Sie Anspruch auf Ersatz des Ihnen daraus entstehenden Schadens. Wird die Reise dadurch vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben, neben dem Anspruch auf Minderung des Reisepreises oder der Möglichkeit zur Kündigung des Vertrages unter den Voraussetzungen der Ziffern 10.2 und 10.3 auch eine angemessene Entschädigung in Geld wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen.
10.5 Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen uns aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis ¤ 75.000,- je Reisender und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Reisender und Reise ¤ 4.000,-. Liegt der Reisepreis über ¤ 1.365,- pro Person, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt.
11.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von uns lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge etc.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
11.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können auch wir uns darauf berufen.
11.5 Soweit uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. Die dort festgelegten Haftungshöchstgrenzen gelten auch für Beförderungen, die nicht den erwähnten Abkommen unterliegen. Eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht in diesen Fällen nur bei Verschulden des Luftfrachtführers.
11.6 Im übrigen finden bei Flugreisen die jeweils gültigen Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers Anwendung.
11.7 Sofern uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zukommt, regelt sich unsere Haftung nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
12. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die jedoch nicht berechtigt ist, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen die Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Leistungsträger und/oder dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung insoweit nicht zu.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise sind innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Reiseveranstalter anzumelden. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise.
14. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, die uns bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten, sofern Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Für nicht deutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind. Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, so kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
15. Versicherungen
Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung, die bei uns gebucht werden können. Wir beraten Sie gern.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
17. Reiseveranstalter
Reiseveranstalter im Sinne der Reisebedingungen ist Emder Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH & Co. KG, Brückstrasse 7, 26725 Emden.
18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Emden. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den
Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist ebenfalls der
Sitz des Reiseveranstalters massgebend.
